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Bundestag für schwefelarmes Heizöl
Gabriel: Ölheizungen können jetzt effizienter werden

Heizöl wird zukünftig weniger Schwefel enthalten und damit die Einführung neuartiger umweltfreundlicherer Ölheizungen ermöglichen. Das haben die Koalitionsfraktionen gestern Abend (am 26.10.) im Rahmen der abschließenden Beratung des Biokraftstoffquotengesetzes im Bundestag beschlossen. "Schwefelarmes Heizöl ist in jedem Fall ein Gewinn für die Umwelt. Es ist aber auch die Voraussetzung für die Einführung der umweltfreundlichen Brennwerttechnik bei Ölheizungen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die Initiative der Koalitionsfraktionen wird von der Mineralölwirtschaft unterstützt.
Die bislang nur bei Gasheizungen übliche Brennwerttechnik nutzt den Brenn-stoff wesentlich effizienter aus. Sie verursacht rund zehn Prozent weniger CO2-Emissionen als aktuelle Niedertemperaturkessel, im Vergleich zu älteren Ölkesseln betragen CO2-Minderung und Energieeinsparung bis zu 30 Prozent. Der neue schwefelarme Brennstoff kann auch in herkömmlichen Öl-Kesseln einge-setzt werden und verbrennt dort umweltfreundlicher.
Voraussetzung für die breite Markteinführung der Öl-Brennwerttechnik ist ein flächendeckendes Angebot von schwefelarmem Heizöl. Dies hat die Mineralölwirtschaft zum 1. Januar 2009 zugesagt. Um die Umstellung zu beschleunigen, wird zu diesem Zeitpunkt das weniger umweltfreundliche Heizöl der bisherigen Qualität mit einem Malus von 1,5 Eurocent pro Liter belegt, während der Steuersatz für die schwefelarme Sorte unverändert bleibt. Mit einer solchen Steuerspreizung wurde auch der Ersatz des schwefelhaltigen Diesels durch schwefelfreien Kraftstoff forciert.
Bis zum 1.1.2009 will die Mineralölwirtschaft die Umstellung auf schwefelar-mes Heizöl bereits weitgehend vollzogen haben. Dazu wird sie sich noch in diesem Jahr in einer gemeinsamen Erklärung mit der Bundesregierung verpflich-ten. Die Bundesregierung wird im Gegenzug die Förderung der Öl-Brennwerttechnik im Rahmen der KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung verstärken. Beteiligt sind auf Seiten der Wirtschaft der Mineralölwirtschaftsverband und die Interessengemeinschaft mittelständischer Mineralölverbände sowie das Institut für wirtschaftliche Oelheizung und der Gesamtverband des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels.




Argument Pro Heizöl: (Januar 2007)
Saudi-Arabien will Ölförderkapazitäten um 40% steigern: Laut dem Saudi-arabischen Ölminister Ali Naimi will Saudi-Arabien seine Kapazitäten zur Ölproduktion bis 2009 um fast 40 Prozent auf 12,5 Millionen Barrels pro Tag steigern. Zudem werde über die kommenden fünf Jahre eine Verdoppelung der Raffineriekapazitäten auf 6 Millionen Barrels pro Tag ins Visier gefasst. Mit der Erweiterung wolle das Land der ständig steigenden Nachfrage begegnen. Es stünden ausreichende Ressourcen zur Abdeckung der Energienachfrage der nächsten 30 Jahre zur Verfügung, führte Naimi weiter aus.

(Januar 2007:) Meldung des Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.: Gestern wurde in Berlin die gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet:
Öl-Brennwerttechnik und schwefelarmes Heizöl dienen Effizienzsteigerung und Klimaschutz
Berlin - Das umweltschonende schwefelarme Heizöl wird zukünftig zum Standard-Brennstoff für alle Ölheizungen in Deutschland. Damit soll die Verbreitung der effizienten Öl-Brennwerttechnik verstärkt werden. Für dieses Ziel machen sich Bundesregierung und Mineralölwirtschaft gemeinsam stark. In einer gestern in Berlin unterzeichneten Vereinbarung wurde ein entsprechendes Maßnahmepaket besiegelt. Es beinhaltet unter anderem eine Steuerpräferenz für schwefelarmes Heizöl ab 1. Januar 2009, die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit der neuen Heizölsorte bis zum 1. Januar 2008 sowie eine verbesserte staatliche Förderung der
Brennwerttechnik.
Die Mineralölwirtschaft hat zugesagt, bis zum 1. Januar 2009 „Heizöl EL schwefelarm“ bundesweit flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Gegenwärtig vertreiben rund 600 Heizölhändler die schwefelarme Heizölsorte (Aktuelles Händlerverzeichnis unter www.oelheizung.info). „Aber schon ab 2008 soll jeder Kunde einen Lieferanten im Umkreis von maximal 35 bis 50 Kilometern finden“, versichert Dieter Bischoff, Vorsitzender des Gesamtverbandes des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels (gdbm).
Unter Federführung des IWO flankiert die Mineralölwirtschaft die Vereinbarungen mit der Bundesregierung durch eine bundesweit angelegte Informationskampagne. Dazu gehören auch individuelle Beratungsangebote für Verbraucher und Fortbildungsangebote für das Heizungsfachhandwerk. Das Engagement der deutschen Mineralölwirtschaft für Klimaschutz und Ressourcenschonung ist damit jedoch nicht erschöpft. Derzeit prüft die
Mineralölwirtschaft die Option, auf Basis des schwefelarmen Heizöls ein Bioheizöl mit Komponenten aus nachwachsenden Rohstoffen zu entwickeln. Zurzeit laufen gemeinsame Testprogramme zwischen Mineralöl-wirtschaft und Heizgeräteindustrie, in denen der Einsatz von flüssigen Biokomponenten als Mischkomponente zum schwefelarmen Heizöl in bestehenden Ölheizungsanlagen untersucht wird. Ziel ist es, ohne größeren Investitionsaufwand Biobrennstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen in den Heizanlagen einzusetzen.
Die gemeinsamen Anstrengungen um die forcierte Verbreitung der Öl-Brennwerttechnik werden von der Bundesregierung auch finanziell unterstützt. So wird seit dem Start des umgestalteten CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 1. Januar 2007 bei Maßnahmen zur Heizungserneuerung auf Basis fossiler Energieträger ausschließlich der Einbau von Brennwertkesseln im Rahmen von Maßnahmenpaketen gefördert. In den KfW-Programmen „Wohnraum Modernisieren“ und „Ökologisch Bauen“ wird auch die Installation von Brennwertkesseln als Einzelmaßnahme (Programm Wohnraum Modernisieren) bzw. in Kombination mit solarthermischen Anlagen gefördert. Auch hier werden Niedertemperaturkesseln nicht mehr berücksichtigt.
Die Umsetzung ihrer Vereinbarung wollen Bundesregierung und Mineralölwirtschaft ab 2008 in einem jährlichen Monitoringbericht dokumentieren. Darin werden neben der Anzahl der neu installierten Öl-Brennwertgeräte unter anderem auch die Indikatoren für die flächendeckende Versorgung und Inanspruchnahme der KfW-Fördermittel für Öl-Brennwertkessel festgehalten werden.
Die Vereinbarung sowie die Statements sind beigefügt: a) b) c) d)
Bitte beachten Sie auch unsere Internetseite www.veh-ev.de.



Reagieren Sie rechtzeitig!
Achtung: Tankcheck kommt! (12.2004)
Betreiben Sie einen Heizöltank - mit einem Rauminhalt von 1000 - 10.000 Litern?

Dann sollten Sie nun die nachfolgenden Zeilen genau lesen! Bis zum 13. Februar 2006 müssen Sie wegen des Gewässerschutzes in Hessen alle oberirdisch erichteten Öltanks von anerkannten Sachverständigen überprüfen lassen - sofern diese Tanks vor dem 1. Oktober 1993 errichtet worden sind.Weitere Infos bei uns.


Behördeninfo zu Heizöltanks (pdf, 940 KB)
Roth Tanks (pdf, 2,6 MB)
Schütz Tanks (pdf, 1,2 MB)
Aufstellvorschriften Heizöltanks (pdf, 58 Kb)
Adressen Sachverständigenstellen (pdf, 10 Kb)
Meldungsformular für Tankanlagen (pdf, 29 Kb)


Grenzwertgeber älterer Bauart sollten ausgewechselt werden.

Tanken ohne Risiko
Die Lagerung von Heizöl ist genauso sicher wie die Heizölversorgung. Denn moderne Tanksysteme erfüllen höchste Anforderungen. Und vor einer Überfüllung beim Betanken schützt zuverlässig der Grenzwertgeber.
Er schaltet die Ölzufuhr automatisch ab, sobald der Tankpegel eine bestimmte Marke erreicht hat. Pflicht ist ein Grenzwertgeber bei allen Erdtanks sowie bei oberirdischen Lagerbehältern mit mehr als 1000 Liter Fassungsvermögen.

Der Grenzwertgeber funktioniert nach dem Prinzip eines temperaturabhängigen elektrischen Widerstands (Kaltleiter). Er wird vor dem Befüllen elektrisch angeschlossen und erwärmt sich. Erreicht der Füllstand im Tank die zuvor eingestellte maximale Höhe,
wird der Kaltleiter vom Heizöl abgekühlt, sein elektrischer Widerstand nimmt sehr schnell ab. Der ansteigende elektrische Strom erzeugt ein Signal, das den Befüllvorgang automatisch beendet.

Grundsätzlich ist der Grenzwertgeber am Heizöltank wartungsfrei. Dennoch empfiehlt es sich, ihn hin und wieder, zumindest aber im Rahmen einer Tankinspektion oder Tankreinigung, auf Zustand und Funktion überprüfen zulassen. Grenzwertgeber älterer Bauart, dazu zählen Geräte, die vor 1984 eingebaut worden sind, sollten allerdings bei nächster Gelegenheit von einem Fachbetrieb gegen ein Gerät neuer Bauart ausgetauscht werden.

Bei früheren Grenzwertgebern war die Schutzhülse des Kaltleiters mit Rundbohrungen ausgestattet, die im Laufe der Jahre durch Pilzwachstum verkleben können. In Einzelfällen ist es dadurch zu Überfüllungen gekommen.
Heute werden Grenzwertgeber nur noch mit einer geschlitzten und damit dauerhaft funktionssicheren Schutzhülse angeboten. Wer also auf Nummer Sicher gehen will, setzt auf einen Grenzwertgeber mit geschlitzter Hülse. Das kostet nicht die Welt.

Die Tankwagenfahrer sind übrigens verpflichtet, auf die Funktionsfähigkeit der automatischen Überfüllsicherung zu achten. Einen Tank ohne Grenzwertgeber, sofern er mehr als 1000 Liter Fassungsvermögen hat, dürfen sie nicht befüllen.




Die gute Nachricht für Heizölkunden:
Keine Öko-Steuer Erhöhung für leichtes
Heizöl ab dem 1. Januar 2003!
Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass der Steuersatz für Heizöl leicht nicht erhöht wird.
Die Steuersätze werden lediglich für
• Erdgas
• Flüssiggas
• schweres Heizöl (nur für Industrie)
• Kraftstoffe (Benzin, Diesel u.s.w.) erhöht.
Der Steuersatz für Heizöl leicht bleibt wie bisher.
Somit wird die Preisdifferenz zwischen Heizöl und Erdgas sich noch weiter erhöhen. Heizöl ist und bleibt die günstigere Energie.



Vorsicht bei Sammelbestellungen:

Jeder haftet auch für die anderen
Wenn einer nicht zahlt, sind die Mitbesteller dran.

dpa Pirmasens. Bei einer so genannten Sammelbestellung ist Vorsicht geboten. Nach einem Urteil des Amtgerichts Pirmasens (Az.: 1 C 197/02) haftet jeder der Besteller für die Gesamtkosten der Lieferung. Die Folge: Zahlt einer der Kunden aus der Bestellergemeinschaft nicht, darf der Lieferant sich einen anderen als "Zahlmeister" aussuchen.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Heizöllieferanten statt. Der hatte an eine Sammelbesteller-Gemeinschaft 36500 Liter Heizöl geliefert. Als eines der Mitglieder seine Rechnung über rund € 832 nicht zahlte, bat der Lieferant kurzerhand den Sammelbesteller zur Kasse, der das Öl, auch im Namen der anderen, bei ihm bestellt hatte.

Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts
Das Amtgericht gab dem Lieferanten Recht. Sammelbestellern bildeten rechtlich betrachtet eine so genannte Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Dies bedeute, dass jedes Mitglied dieser Gesellschaft für die gesamte Forderung eines Vertragspartners aufkomme müsse. Wen sich der Gläubiger dann letztlich aussuche, sei allein seine Sache. (Siegener Zeitung, 19.11.02)